Betreiber für die kommende Bartlmädult im August gesucht
Ab sofort sind Bewerbungen im Rahmen einer Neuausschreibung für den Festzeltbetrieb am Standort „Nord-Ost“ während der 685. Bartlmädult, die von 23. August bis 1. September stattfindet, möglich.
Die Stadt als Veranstalter der Dulten plant am Standplatz einen Festzeltbetrieb mit mindestens 1.750 überdachten Sitzplätzen zuzulassen. Das bedeutet ein Festzelt, gegebenenfalls mit überdachtem Biergarten. Erfahrungsgemäß ist hierfür ein Zelt mit einer Größe von etwa 30 mal 60 Metern oder ähnlicher Größe ausreichend. Zudem soll ein angemessen großer Biergarten vorhanden sein. In den Jahren 2022 und 2023 war am Standort ein Festzelt mit Biergarten und 550 Biertischgarnituren auf einer Grundfläche von etwa 4.100 Quadratmetern aufgebaut. Sofern ein kleinerer Festzeltbetrieb beabsichtigt wird, wirkt sich dies entsprechend auf das Platzgeld aus.
Bewerbungen sind an die Stadt Landshut, Ordnungsamt, Sachgebiet Marktwesen, Luitpoldstraße 29a, 84034 Landshut; E-Mail:marktwesen@landshut.de, zu richten. Die Bewerbungsfrist läuft bis 9. Juni (Ausschlussfrist).
Nur form- und fristgerechte sowie vollständige Bewerbungen werden im Auswahlverfahren berücksichtigt. Die Vergaberichtlinien und die Bewertungskriterien einschließlich des Bewerbungsbogens für den Festzeltbetrieb können online unter
www.landshut.de/dultenheruntergeladen werden.
Die Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten: den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogen „Festzeltbetrieb“ sowie zusätzliche angeforderte beziehungsweise notwendige Bewerbungsunterlagen digital als PDF.
Der erforderliche Auszug aus dem Gewerbezentralregister des Gewerbetreibenden (bei juristischen Personen zusätzlich auch von der vertretungsberechtigten Person) und ein Führungszeugnis für Behörden der vertretungsberechtigten Person können aufgrund der Kurzfristigkeit der Ausschreibung bis zum 30. Juni nachgereicht werden.
Bewerber, die bis 31. Juli keine schriftliche Zusage erhalten haben, konnten nicht berücksichtigt werden. Eine schriftliche Absage wird nur auf Antrag kostenpflichtig erteilt.
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